Strafrecht
Speziell im Strafrecht sind die Betroffenen mangels juristischer Fachkenntnisse nicht in der Lage, Ihre Rechte umfassend zu wahren. Je früher ein Rechtsanwalt beauftragt wird, desto mehr Einfluss kann er im Sinne des Mandanten auf den Gang des Strafverfahrens nehmen.
- Gewaltdelikte
z.B.: Körperverletzung, Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung - Vermögensdelikten
z.B. Raub, Erpressung, Diebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, Untreue, Betrug - Jugendstrafrecht
sämtliche Straftaten in Verbindung mit den Besonderheiten des Jugendstrafrechts - Betäubungsmittelstrafrecht
z.B. Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Besitz, Erwerb, Anbau - Verkehrsstrafrecht
z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht"), Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit/Drogen im Verkehr - Internetstrafrecht
z.B. illegale Schriften/Bilder/Dateien: Verbreitung, Erwerb, Besitz illegaler Schriften/Bilder/Dateien



