Mietrecht
Fortwährende Änderungen der Gesetzeslage und eine Flut neuer Urteile bergen im Miet- und Pachtrecht eine Vielzahl ständig neuer Probleme. Dies gilt in gleichem Maße für das Wohnmietrecht, wie auch für das Gewerbemietrecht. Wir beraten sowohl Mieter und private Vermieter als auch gewerbliche Vermieter, Eigentümergemeinschaften (WEG) und Wohnungsunternehmen. Dabei stehen wir Ihnen sowohl bei der Erstellung von entsprechenden Mietverträgen als auch bei Fragestellungen zur Kündigung und deren Durchsetzung oder Abwehr beratend zur Seite. Auch in Sachen Nebenkosten und Betriebskosten, Miethöhe, Mietkaution, Schönheitsreparaturen, Mängel der Mietsache, Verkehrssicherungspflichten etc. finden Sie in uns einen zuverlässigen Partner zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche.
- Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen und Mietaufhebungsverträgen
- Kündigung von Mietverhältnissen
- Begründung oder Abwehr von Mieterhöhungen
- Mängel der Mietsache, Minderung oder Schadensersatz
- Überprüfung der Nebenkostenabrechnung
- fristlose oder fristgemäße Kündigung von Mietverhältnissen
- Schönheitsreparaturen
- Räumungsklagen und vollstreckungsrechtliche Durchsetzung
- Aufnahme oder Entlassung des Ehegatten aus dem Mietvertrag


