Familienrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten. Wir führen für Sie Ehescheidungsverfahren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder ggf. Abwehr von Ansprüchen auf Unterhalt und Zugewinnausgleich.
- Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags
- Entwurf von Ehescheidungsfolgevereinbarungen
- Entwurf von Vereinbarung für nichteheliche Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaft
- Ehescheidung und Versorgungsausgleich
- Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Unterhaltsabänderungsklagen
- Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidung und Zugewinnausgleich
- Vertretung in den Bereichen elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Herausgabe des Kindes
- Hausratsverteilung
- Zuweisung der ehelichen Wohnung/Haus
- Gewaltschutz
- Vaterschaftsanfechtungsklage, Abstammung u. Adoption
- Internationales Familienrecht
- Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren

