Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst sämtliche Belange, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Hierzu gehören neben dem Mietrecht und dem Erbrecht auch sämtliche schuldrechtliche Verhältnisse wie alltägliche Verbrauchergeschäfte, Kauf, Leasing, Umtausch, Verträge im Allgemeinen, Darlehens, Dienst- und Maklerverträge, Eigentumsfragen und dergleichen. Ebenfalls umfasst dieser Themenkomplex Fragen, wie und ob ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist, oder ob dieser gegebenenfalls nicht mehr besteht.
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